Allgemeine Geschäftsbedingungen

1 Geltung

1.1 Nachstehende allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle unsere Geschäftsbeziehungen mit unseren Vertragspartnern („Besteller“). Unser Produktangebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer, ein Verkauf an Privatkunden findet nicht statt. Unsere AGB gelten daher nur, wenn der Besteller Unternehmer (§ 14), eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich- rechtliches Sondervermögen ist.

1.2 Sofern nichts anderes vereinbart, gelten die AGB in der zum Zeitpunkt der Bestellung des Vertragspartners gültigen bzw. jedenfalls in der ihm zuletzt in Textform mitgeteilten Fassung als Rahmenvereinbarung auch für gleichartige künftige Verträge, ohne dass wir in jedem Einzelfall wieder auf sie hinweisen müssten.

1.3 Unsere AGB gelten ausschließlich. Dies gilt auch dann, soweit Allgemeine Geschäftsbedingungen des Vertragspartners entgegenstehende oder ergänzende Regelungen enthalten, soweit wir Ihrer Geltung nicht ausdrücklich zugestimmt haben Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn der Besteller im Rahmen der Bestellung auf seine AGB verweist und wir dem nicht ausdrücklich widersprechen.

2 Allgemeines

2.1 Alle Rechte und Pflichten aus einem Vertrag über Lieferungen und Leistungen sind ohne schriftliche Zustimmung auf Dritte nicht übertragbar.

2.2 Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam, so berührt es die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Etwa unwirksame Bestimmungen sind im Rahmen des gesetzlich zulässigen so umzudeuten oder durch gesetzliche Vorschriften zu ersetzen, dass der nach dem Willen der Vertragspartner erstrebte Erfolg möglichst gleichkommend verwirklicht wird. Dasselbe gilt, wenn eine ergänzungsbedürftige Lücke offenbar wird.

3 Vertragsschluss

3.1 Angebote, auch in unserem Online-Shop, sind stets unverbindlich und freibleibend. Wir behalten uns Konstruktions- und Formänderungen vor. Technische Angaben, Beschreibungen und Abbildungen des Liefergegenstandes in Angeboten, Prospekten und sonstigen Informationen stellen keine garantierten zugesicherten Eigenschaften dar und erfolgen unter dem Vorbehalt der Änderung.

3.2. Durch Aufgabe einer Bestellung im Online-Shop macht der Kunde ein verbindliches Angebot zum Kauf des betreffenden Produkts. Die Bestätigung des Eingangs der Bestellung erfolgt unmittelbar nach dem Absenden durch automatisierte E-Mail, welche keine Annahme des Angebots darstellt.

3.3. Ein Angebot gilt erst als von uns angenommen, sobald wir gegenüber dem Kunden (per E-Mail) die Annahme (Auftragsbestätigung) erklären oder die Ware absenden. Der Kaufvertrag mit dem Kunden kommt erst mit unserer Annahme zustande. Falls ein verbindliches schriftliches Angebot mit zeitlicher Bindung und fristgemäßer Annahme vorliegt, ist der Inhalt des Angebots maßgeblich. Nebenabreden sind nur bei schriftlicher Bestätigung wirksam.

4 Lieferungen

4.1 Lieferfristen bzw. Lieferzeit sind nur bei schriftlicher Bestätigung verbindlich. Sämtliche von uns bei der Bestellung angegebenen oder sonst vereinbarten Fristen für den Versand der Ware beginnen, (a) wenn Lieferung gegen Vorkasse vereinbart ist, am Tag des Eingangs des vollständigen Kaufpreises (einschließlich Umsatzsteuer und Versandkosten) oder (b) wenn Zahlung per Nachnahme oder auf Rechnung vereinbart ist, am Tag des Zustandekommens des Kaufvertrages. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Liefergegenstand zum Versand gebracht oder abgeholt worden ist oder, falls die Auslieferung sich aus Gründen verzögert, die der Besteller zu vertreten hat, bei Mitteilung der Versandbereitschaft innerhalb der vereinbarten Frist.

4.2. Von uns angegebene Fristen für den Versand der Ware gelten stets nur annähernd und dürfen daher um bis zu 5 Werktage überschritten werden. Dies gilt nicht, sofern ein fester Versandtermin vereinbart ist. Ist keine Frist oder kein Termin für den Versand angegeben oder sonst vereinbart, gilt eine Versendung innerhalb von (fünf) Werktagen als vereinbart.

4.2 Wir sind zum jederzeitigen Abverkauf der Ware berechtigt, wenn die Lieferung gegen Vorkasse erfolgt und die Zahlung nicht innerhalb eines Zeitraums von fünf Werktagen nach unserer Annahme des Angebots bei uns eingeht. In diesem Fall erfolgt die Versendung innerhalb der vereinbarten oder von uns angegebenen Frist nur, solange der Vorrat reicht.

4.3 Sofern wir verbindliche Lieferfristen aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, nicht einhalten können (Nichtverfügbarkeit der Leistung), werden wir den Besteller hierüber unverzüglich informieren und gleichzeitig die voraussichtliche, neue Lieferfrist mitteilen. Ist die Leistung auch innerhalb der neuen Lieferfrist nicht verfügbar, sind wir berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten; eine bereits erbrachte Gegenleistung des Bestellers werden wir unverzüglich erstatten. Nichtverfügbarkeit der Leistung liegt beispielsweise vor bei nicht rechtzeitiger Selbstbelieferung durch unseren Zulieferer, wenn wir ein kongruentes Deckungsgeschäft abgeschlossen haben, bei sonstigen Störungen in der Lieferkette etwa aufgrund höherer Gewalt oder wenn wir im Einzelfall zur Beschaffung nicht verpflichtet sind.

Der Eintritt unseres Lieferverzugs bestimmt sich nach den gesetzlichen Vorschriften. In jedem Fall ist aber eine Mahnung durch den Käufer erforderlich. Geraten wir in Lieferverzug, so kann der Käufer pauschalierten Ersatz seines Verzugsschadens verlangen. Die Schadenspauschale beträgt für jede vollendete Kalenderwoche des Verzugs 0,5% des Nettopreises (Lieferwert), insgesamt jedoch höchstens 5% des Lieferwerts der verspätet gelieferten Ware. Uns bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Käufer gar kein Schaden oder nur ein wesentlich geringerer Schaden als vorstehende Pauschale entstanden ist.

4.4. Hat der Vertragspartner in einer Bestellung mehrere getrennt nutzbare Produkte gekauft, können wir diese auch in mehreren getrennten Lieferungen versenden, wobei wir die dadurch verursachten zusätzlichen Versandkosten tragen. Die gesetzlichen Rechte des Kunden in Bezug auf die rechtzeitige und ordnungsgemäße Belieferung werden dadurch nicht beschränkt.

4.5. Die Gefahr des zufälligen Untergangs, der zufälligen Beschädigung oder des zufälligen Verlusts der gelieferten Ware geht, sofern wir die Versendung schulden, mit der Auslieferung der Ware an das Transportunternehmen auf den Besteller über. Im Übrigen geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware mit der Übergabe auf den Besteller über.

4.6. Wir werden die Ware ausschließlich auf ausdrücklichen Wunsch des Bestellers gegen die üblichen Transportrisiken auf dessen Kosten versichern.

5 Eigentumsvorbehalt

5.1. Wir behalten uns das Eigentum an der von uns gelieferten Ware bis zur vollständigen Erfüllung sämtlicher und aus der Geschäftsverbindung zwischen uns bestehenden Ansprüche, insbesondere der Zahlung des Kaufpreises (einschließlich Umsatzsteuer und Versandkosten) für die betreffende Ware vor.

5.2 Der Besteller ist zum Weiterverkauf der Ware nur im ordnungsgemäßen Geschäftsgang gegen Barzahlung, sonst nur unter Weitergabe des Eigentumsvorbehalts berechtigt, nicht aber zu anderen Verfügungen, insbesondere nicht zur Sicherungsübereignung und Verpfändung (Vorbehaltsware). Teilzahlungsverkäufe des Bestellers, die durch Dritte finanziert werden, gelten nicht als Verkauf im ordnungsgemäßen Geschäftsgang gegen Barzahlung. Der Kunde wird die Vorbehaltsware pfleglich behandeln.
Der Besteller tritt hiermit schon jetzt seine künftigen Kaufpreisforderungen aus dem Weiterkauf der Vorbehaltsware an uns ab und verpflichtet sich, uns die Namen der Drittschuldner und die Höhe dieser Forderung auf Verlangen mitzuteilen. Wir nehmen diese Abtretung schon jetzt hiermit an. Bis auf Widerruf ist der Besteller zur Einziehung der abgetretenen Kaufpreisforderungen berechtigt. Alle Kosten, die uns durch Einziehung der abgetretenen Kaufpreisforderungen entstehen, hat der Besteller zu tragen.

5.3 Verbindet der Besteller die gelieferten Waren mit Grundstücken oder beweglichen Sachen, so tritt er schon jetzt die ihm wegen dieser Verbindung zustehenden Forderungen mit allen Nebenrechten an uns ab; wir nehmen die Abtretung hiermit an.

5.4 Gerät der Besteller in Zahlungsverzug, so ist er verpflichtet, die Vorbehaltsware auf Verlangen uns unverzüglich herauszugeben. Bei der Feststellung des Rücknahmepreises werden wir eine zwischen Lieferung und Rücknahme eingetretene Wertminderung angemessen berücksichtigen.

6 Gewährleistung

6.1 Für Mängel der Leistung, zu denen auch das Fehlen ausdrücklich zugesicherter Eigenschaften gehört, haften wir unter Ausschluss weiterer Ansprüche wie folgt:

6.1.1 Alle diejenigen Teile oder Leistungen, welche innerhalb von 6 Monaten nach Auslieferung bzw. Mitteilung der Versandbereitschaft infolge fehlerhafter Bauart, schlechten Materials oder Ausführung unbrauchbar oder in ihrer Brauchbarkeit erheblich beeinträchtigt wurden, sind nach Wahl von uns unentgeltlich nachzubessern bzw. neu zu liefern bzw. neu zu erbringen. Statt Nachbesserung oder Austausch können wir den Minderwert ersetzen, sofern die Tauglichkeit des Liefergegenstandes nur geringfügig gemindert ist oder eine Nachbesserung unverhältnismäßig wäre.

6.1.2 Falls die Nacherfüllung gem. Ziffer 6.1.1 fehlschlägt oder dem Kunden unzumutbar ist oder wir die Nacherfüllung verweigern, ist der Kunde jeweils nach Maßgabe des anwendbaren Rechts berechtigt, vom Kaufvertrag zurückzutreten, den Kaufpreis zu mindern oder Schadensersatz oder Ersatz seiner vergeblichen Aufwendungen zu verlangen. Für Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz gelten jedoch die besonderen Bestimmungen der Ziff. 7 dieser AGB.

6.1.3 Die Gewährleistungsfrist beträgt 3 Monate ab Lieferung.

6.1.4 Der Besteller hat die Ware unverzüglich nach Übersendung sorgfältig zu untersuchen. Die gelieferte Ware gilt als vom Kunden genehmigt, wenn ein Mangel uns nicht (i) im Falle von offensichtlichen Mängeln innerhalb von 3 Werktagen nach Lieferung oder (ii) sonst innerhalb von 5 Werktagen nach Entdeckung des Mangels angezeigt wird.

6.2 Für Liefergegenstände, die nicht von uns hergestellt bzw. nicht unter unseren Namen vertrieben werden, die anderen Ursprungs sind (Handelsware), treten wir alle eigenen Gewährleistungsansprüche an den Besteller ab, welcher diese Ansprüche unmittelbar gegen den Hersteller geltend macht. Dabei werden wir ihm soweit als möglich behilflich sein. Eine Eigenhaftung von uns tritt nur dann ein, wenn der Dritthersteller aus tatsächlichen Gründen nicht in der Lage ist, die Ansprüche des Bestellers zu befriedigen.

6.3 Für gelieferte Gebrauchtware wird keine Mängelhaftung übernommen.

6.4 Von den durch die Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung entstehenden unmittelbaren Kosten tragen wir die Kosten der Nachbesserung bzw. des Ersatzstückes einschließlich des Versandes an den Besteller soweit die Beanstandung berechtigt ist. Hierunter fallen auch die angemessenen Kosten des Aus- und Einbaues, ferner falls dies nach Lage des Einzelfalls billig und angemessen erscheint, die Kosten der etwa erforderlichen Gestellung von Monteuren. Im Übrigen trägt der Besteller die Kosten.

7 Haftung

7. 1 Wir haften nicht (gleich, aus welchem Rechtsgrund) für Schäden, die bei normaler Verwendung der Ware typischerweise nicht zu erwarten sind. Ausgeschlossen ist unsere Haftung außerdem für Schäden aus Daten¬verlust, soweit diese daraus entstehen, dass die Wiederbeschaffung aufgrund fehlender oder unzureichender Datensicherung nicht möglich ist oder erschwert wird. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

7.2 Keine Haftung wird insbesondere übernommen für solche Schäden, die durch natürliche Abnützung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, übermäßige Beanspruchung, ungeeignete Betriebsmittel oder durch Verwendung solcher chemischer oder elektrischer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind. Durch unsachgemäße Behandlung, eigenmächtige Bearbeitung oder Reparatur des Liefergegenstandes durch den Besteller erlischt die Gewährleistungshaftung, ferner insoweit, als Aufstellungs-, Inbetriebnahme- und Bedienungsanleitungen sowie elektrische Anschlussvorschriften nicht genau und umfassend beachtet wurden und dadurch Schäden entstehen.

7.3 Unsere Haftung wegen Lieferverzugs ist – ausgenommen im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit – auf einen Betrag von 5 % des jeweiligen Kaufpreises (einschließlich Umsatzsteuer) begrenzt.

7.4. Die Einschränkungen dieser Ziffer 7 gelten nicht für unsere Haftung für garantierte Beschaffenheitsmerkmale iSv § 444 BGB, wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder nach dem Produkthaftungsgesetz.

7 Zahlungen, Preis

7.1 Für alle Lieferungen und Leistungen gelten die zum Zeitpunkt der Auftragsbestätigung bzw. der Auslieferung, falls diese vertragsmäßig später als 4 Monate nach Auftragsbestätigung erfolgt, gültigen Listenpreise. Alle Preise sind Nettopreise, zuzüglich Verpackung, Versicherung und gesetzlicher Mehrwertsteuer. Unter einem Warenwert von 180,00 € fallen Transportkosten von 6,95 € an. Maschinen mit einem LKW – Symbol werden ab Werk geliefert!

7.2 Die Zahlungen bei Maschinen,- Geräte - und Verbrauchsmateriallieferungen haben, wenn nichts anderes vereinbart wurde, zu erfolgen: bei Neukunden per Nachnahme, Paypal oder mit Vorkasse ansonsten mit Rechnung.
Kundendienst- (Ersatzteillieferung) und Montagerechnungen sind sofort nach Erhalt ohne jeden Abzug zur Zahlung fällig.

7.5 Entstehen vor oder nach Zustandekommen eines Liefervertrages in Anlehnung an die vorstehend niedergelegten Grundsätze begründete Zweifel an der Zahlungsfähigkeit oder Kreditwürdigkeit des Bestellers, so sind wir berechtigt, entweder Barzahlung oder Sicherheitsleistung vor Lieferung zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten und, wenn diese Umstände nachträglich zu Tage getreten sind, vom Besteller Ersatz ihrer Aufwendungen zu verlangen.

7.6. Dem Kunden steht kein Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrecht zu, soweit nicht die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.

8 Montage

8.1 Montagearbeiten sind besonders zu vergüten, falls nichts anderes vereinbart worden ist. Die Montagekosten umfassen insbesondere Reisekosten, tägliche Auslösung und Arbeitsstunden des Montagepersonals einschließlich Zuschläge
- Bei Überstunden und Samstagsarbeit für die ersten zwei Stunden 25%, für alle weiteren Stunden 50%
- Bei Arbeiten an Sonntagen 70%, an gesetzlichen Feiertagen (maßgebend sind die gesetzlichen Feiertage in der BRD) 100%
Hinzu kommt ggf. (z.B. bei Umbauten und bei De- und Remontage gebrauchter Maschinen) Schmutzzulage nach unseren jeweils geltenden Sätzen.

8.2 Vorbereitungs-, Reise., Warte-, und Wegezeit wird als Arbeitszeit berechnet. Verzögert sich die Aufstellung oder Inbetriebnahme ohne Verschulden des Lieferers, so hat der Besteller alle Kosten für die Wartezeit und für weitere erforderliche Reisen zu tragen.

8.3 Vereinbarte Pauschalpreise für Montagen schließen Zuschläge für notwendig werdende Überstunden, Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit nicht ein. Diese können zusätzlich berechnet werden. Die mit dem Einbau der Anlage in Zusammenhang stehenden Montagen gelten mit der probeweisen Inbetriebnahme als fertiggestellt.

8.4 Wird die Montage durch den Besteller oder einen von ihm beauftragten Dritten ausgeführt, so sind die jeweils gültigen Betriebs- und Montagevorschriften des Lieferers zu beachten.

9 Datenschutz

Wir dürfen die die jeweiligen Kaufverträge betreffenden Daten nur im Rahmen der geltenden gesetzlichen Vorschriften verarbeiten und speichern. Die Einzelheiten ergeben sich aus der auf unserer Website verfügbaren Datenschutzerklärung

10 Anwendbares Recht, Gerichtstand

10.1 Der zwischen uns und dem Besteller bestehende Vertrag unterliegt vorbehaltlich zwingender internationalprivatrechtlicher Vorschriften dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechtsübereinkommens.

10.2 Ist der Kunde Unternehmer i.S.d. § 14 BGB, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so sind die Gerichte in Greiz für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem betreffenden Vertragsverhältnis ausschließlich zuständig. In allen anderen Fällen können wir oder der Kunde Klage vor jedem aufgrund gesetzlicher Vorschriften zuständigen Gericht erheben.

Zahlungsarten